Terminübersicht GOZ-SPEZIAL

GOZ-SPEZIAL Schienen, CMD und Bruxismus: Wie sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen korrekt zu berechnen? GOZ

Kursbeschreibung

Zahnärzte sind in Deutschland nach dem Zahnheilkundegesetz verpflichtet, die Zahnheilkunde nach aktuellem Stand der Wissenschaft auszuüben. Diese Berufsausübung in Übereinstimmung zu bringen mit der in großen Teilen inhaltlich veralteten Gebührenordnung ist schwierig. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Diagnostik und Behandlung von Funktionsstörungen des Kauorgans.

In ganz besonderem Maß betroffen von dieser Problematik, wissenschaftlich up to date betriebene Funktionstherapie berechnen zu wollen, sind Kolleg*innen mit einem Behandlungsschwerpunkt in der FAL/FTL.

Der Kurs „Schienen, CMD und Bruxismus: Wie diese Leistungen berechnen?“ ist für diesen Kollegenkreis konzipiert worden, um aufzuzeigen, wie FAL + FTL- Leistungen korrekt und rechtssicher liquidiert werden können.

Kursinhalte sind daher zum einen die in der GOZ 2012 enthaltenen FAL/FTL-Leistungen, die explizit unter den GOZ-Nrn. 8000 – 8010 und der Schienenpositionen (GOZ-Nummer 7000ff) in der Gebührenordnung abgebildet werden. Darüber hinaus ist es zum anderen aber besonders wichtig, für all diejenigen FAL/FTL-Leistungen und Schienen, die in der GOZ 2012 nicht enthalten sind, den richtigen Berechnungsweg aufzuzeigen. Insofern befasst sich der Kurs intensiv mit der Berechnung nach § 6,1 GOZ, der sogenannten Analogberechnung. 

Wichtig ist hierbei insbesondere die Abgrenzung voneinander: von denjenigen Behandlungsmaßnahmen, die tatsächlich in der GOZ 2012 enthalten sind und denjenigen, die analog berechnet werden müssen (z.B. CMD-Screening, Manuelle Strukturanalyse, neuromuskuläres Feed-Back, okklusale Veneers, Schlaf-Apnoe-Schiene u.v.m.).

Wesentlich ist bei der Analogberechnung aber auch die Kenntnis der Kriterien, die erfüllt sein müssen, dass im Streitfall der Nichterstattung oder Nichtbezahlung der jeweiligen Liquidation das Recht auf der Seite des Zahnarztes steht. Hierbei ist es von großem Vorteil, die Argumentationen und Diskussionen im Spannungsfeld zwischen PKV, Patienten und Zahnarzt zu kennen und damit vorprogrammiertem Ärger aus dem Weg gehen zu können. Das ist letztlich das Ziel des Kurses, getragen und geprägt von der Erfahrung des Referenten als langjähriger Gebührenfachmann und gebührenrechtlich gerichtlichem Sachverständigen.

Online Seminar

Technische Voraussetzung

  • Stabiler Internetzugang
  • Eigener PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher oder Kopfhörer 
  • Eigene E-Mail-Adresse je Teilnehmer

Kamera und Mikro sind nicht erforderlich

Referent / Referentin

Referentin

Referentinnenen

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Silke Meinel

Telefon: 0711 7877-260
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Elvira Raich

Telefon: 0711 7877-261
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Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kurstermine

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, sowie der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

(2) Die auf der jeweiligen Internetseite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und deren Untergliederungen aufgeführten Kurse stellen kein bindendes Angebot dar

§ 2 Anmeldung

(1) Eine Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung kann online über das Internet erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich und bleibt unberücksichtigt. Eine unvollständige Anmeldung wird nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Rechnungsempfänger eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Rechnungsempfänger verbindlich.

(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Rechnungsempfänger benachrichtigt und der Teilnehmer erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Rechnungsempfänger eine Rechnung. Die Begleichung der Rechnung ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.

§ 4 Kursabsage oder Änderung des Kursprogramms durch den Veranstalter

(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, bleibt vorbehalten.

(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms werden dem Rechnungsempfänger so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.

(3) Muss ein Kurs abgesagt werden, erstattet der Veranstalter den bezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5 Kündigung durch den Rechnungsempfänger

(1) Der Rechnungsempfänger hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder in Textform per E-Mail zu kündigen. Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Erfolgt vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist eine wirksame Kündigung des gebuchten Kurses durch den Rechnungsempfänger, so erstattet der Veranstalter die bereits bezahlte Kursgebühr zurück.

(3) Kündigt der Rechnungsempfänger nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist, so wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

(4) Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne, dass der Rechnungsempfänger vorher wirksam und rechtzeitig nach Absatz 1 gekündigt hat, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu. Der Rechnungsempfänger hat jedoch die Möglichkeit im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Rechnungsempfänger kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Wird für den Ersatzteilnehmer die Kursgebühr gesondert bezahlt, so erhält der ursprüngliche Rechnungsempfänger die Kursgebühr nach Zahlungseingang zurückerstattet.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6 Online-Kursteilnahme

(1) Die übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nicht an Dritte, die nicht als Kursteilnehmer benannt sind, weitergegeben werden. Die Zugangsdaten dürfen nur von dem im Anmeldeformular benannten Kursteilnehmer persönlich genutzt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(2) Die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Online-Kurs sind auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu schaffen. Insbesondere ist hierfür das für die Nutzung des Online-Kurses erforderliche Endgerät, die Betriebssystemsoftware, eine aktuelle Browser-Software, sowie ein Internet-Zugang vorzuhalten. Eine ausreichende Verbindungsgeschwindigkeit ist sicherzustellen. Der Rechnungsempfänger oder der Kursteilnehmer werden vom Veranstalter auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informiert.

(3) Soweit sich Rechnungsempfänger und Kursteilnehmer unterscheiden, obliegt es dem Rechnungsempfänger die ihm übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme dem Kursteilnehmer zu übermitteln und dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gewahrt werden. Der Rechnungsempfänger hat den Kursteilnehmer über die genannten Bestimmungen entsprechend zu informieren.

§ 7 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.

(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zur internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn sich der Rechnungsempfänger ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 9 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 10 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern / Erfüllungsgehilfen des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

§ 12 Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Rechnungsempfänger die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Ansprechpartner

Silke Meinel

Telefon: 0711 7877-260
E-Mail: goz-ga@bzk-stuttgart.de

Elvira Raich

Telefon: 0711 7877-261
E-Mail: goz-ga@bzk-stuttgart.de

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