Terminübersicht GOZ-SPEZIAL

GOZ-SPEZIAL Schienen, CMD und Bruxismus: Wie sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen korrekt zu berechnen? GOZ

Kursbeschreibung

Zahnärzte sind in Deutschland nach dem Zahnheilkundegesetz verpflichtet, die Zahnheilkunde nach aktuellem Stand der Wissenschaft auszuüben. Diese Berufsausübung in Übereinstimmung zu bringen mit der in großen Teilen inhaltlich veralteten Gebührenordnung ist schwierig. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Diagnostik und Behandlung von Funktionsstörungen des Kauorgans.

In ganz besonderem Maß betroffen von dieser Problematik, wissenschaftlich up to date betriebene Funktionstherapie berechnen zu wollen, sind Kolleg*innen mit einem Behandlungsschwerpunkt in der FAL/FTL.

Der Kurs „Schienen, CMD und Bruxismus: Wie diese Leistungen berechnen?“ ist für diesen Kollegenkreis konzipiert worden, um aufzuzeigen, wie FAL + FTL- Leistungen korrekt und rechtssicher liquidiert werden können.

Kursinhalte sind daher zum einen die in der GOZ 2012 enthaltenen FAL/FTL-Leistungen, die explizit unter den GOZ-Nrn. 8000 – 8010 und der Schienenpositionen (GOZ-Nummer 7000ff) in der Gebührenordnung abgebildet werden. Darüber hinaus ist es zum anderen aber besonders wichtig, für all diejenigen FAL/FTL-Leistungen und Schienen, die in der GOZ 2012 nicht enthalten sind, den richtigen Berechnungsweg aufzuzeigen. Insofern befasst sich der Kurs intensiv mit der Berechnung nach § 6,1 GOZ, der sogenannten Analogberechnung. 

Wichtig ist hierbei insbesondere die Abgrenzung voneinander: von denjenigen Behandlungsmaßnahmen, die tatsächlich in der GOZ 2012 enthalten sind und denjenigen, die analog berechnet werden müssen (z.B. CMD-Screening, Manuelle Strukturanalyse, neuromuskuläres Feed-Back, okklusale Veneers, Schlaf-Apnoe-Schiene u.v.m.).

Wesentlich ist bei der Analogberechnung aber auch die Kenntnis der Kriterien, die erfüllt sein müssen, dass im Streitfall der Nichterstattung oder Nichtbezahlung der jeweiligen Liquidation das Recht auf der Seite des Zahnarztes steht. Hierbei ist es von großem Vorteil, die Argumentationen und Diskussionen im Spannungsfeld zwischen PKV, Patienten und Zahnarzt zu kennen und damit vorprogrammiertem Ärger aus dem Weg gehen zu können. Das ist letztlich das Ziel des Kurses, getragen und geprägt von der Erfahrung des Referenten als langjähriger Gebührenfachmann und gebührenrechtlich gerichtlichem Sachverständigen.

Online Seminar

Technische Voraussetzung

  • Stabiler Internetzugang
  • Eigener PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher oder Kopfhörer 
  • Eigene E-Mail-Adresse je Teilnehmer

Kamera und Mikro sind nicht erforderlich

Referent / Referentin

Referentin

Referentinnenen

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Silke Meinel

Telefon: 0711 7877-260
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Elvira Raich

Telefon: 0711 7877-261
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Kurstermine

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Anmeldung

  • (1)  Die Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.

  • (2)  Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • (3)  Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Gebührenbescheid/Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Zahlungsart hat der Teilnehmer auf der Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung anzugeben. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, ist eine Kursteilnahme nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er seine Rechnung elektronisch erhält.

§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter

  • (1)  Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.

  • (2)  Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt

  • (3)  Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

  • (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
  • (2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
  • (3) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  • (4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu.

§ 6 Urheberschutz

  • (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
  • (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 9 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Ansprechpartner

Silke Meinel

Telefon: 0711 7877-260
E-Mail: goz-ga@bzk-stuttgart.de

Elvira Raich

Telefon: 0711 7877-261
E-Mail: goz-ga@bzk-stuttgart.de

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