28. KH-Symposium – Herbsttagung der BZK Stuttgart

Herbsttagung der BZK Stuttgart - 28. KH-Symposium „LEITLINIEN oder LEIDLINIEN?“ - die oft unterschätzten Tools für die zahnärztliche Praxis

28. KH-Symposium
Herbsttagung der BZK Stuttgart

Samstag, 11. Oktober 2025 , Beginn 9:00 Uhr, Lindenmuseum Stuttgart, Hegelplatz 1, 70174 Stuttgart


„LEITLINIEN oder LEIDLINIEN?“
- die oft unterschätzten Tools für die zahnärztliche Praxis

Wir erfahren nun alle seit mehreren Jahren einen immer weiter zunehmenden Dokumentationsaufwand, der aus Gründen des Qualitätsmanagements und oft auch zur eigenen Absicherung vor Anfragen juristischer oder abrechnungstechnischer Natur notwendig wird. Neben allen Anforderungen, die zur Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Patientenbehandlung zu erfüllen sind, befindet sich die Zahnmedizin in einem steten - meist wissenschaftlich getriebenem - Wandel zur Weiterentwicklung von Behandlungsmethoden und den dazugehörigen Standards.

In diesem Kontext erscheinen die auf diesem Wandel basierenden und mannigfaltig publizierten Leitlinien der uns repräsentierenden Fachgesellschaften in unser Wahrnehmung oft als ein zusätzliches Übel, mit dem man sich zwangsläufig beschäftigen muss, um mit der angebotenen Behandlung immer auch die darin dargestellten Kriterien erfüllen zu müssen, so dass man sich nicht etwaigen Vorwürfen einer nicht-leitlinienkonformen Behandlung aussetzen muss.

Das 28. „KH-Symposium“ bzw. die Herbsttagung der BZK Stuttgart möchte mit dem diesjährigen Thema „LEITLINIEN oder LEIDLINIEN? - die oft unterschätzen Tools für die zahnärztliche Praxis“ diese vermeintlich und vielleicht unbegründeten Vorurteile aufgreifen und Ihnen an einigen konkreten Beispielen an Leitlinien verdeutlichen, wie man diese komprimierten Informationsträger interpretiert, wo Grenzen und Möglichkeiten liegen und was man tun kann, soll oder sollte.

Erneut werden Fachexpert:innen/Autor:innen von und zum Thema Leitlinie sprechen. Nach einer Einführung in das Thema über „Leitlinien und Standards“ von Frau Prof. Benedicta Beck-Broichsitter aus dem Stuttgarter Katharinenhospital wird Herr Prof. Henning Schliephake aus Göttingen, derzeitiger Vizepräsident der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften) und damit dem Publikationsorgan für medizinische Leitlinien in Deutschland, mit der Leitlinie zu „Keramikimplantaten“ als Beispiel aus der Implantologie diese genauer unter die Lupe nehmen. Er wird Ihnen u.a. die wissenschaftlich fundierte Literatur darstellen, die hinter den dortigen Empfehlungen steckt und diese einordnen.

Herr Prof. Kunkel aus Bochum wird Ihnen zur viel diskutierten und aktualisierten Leitlinie „Operative Entfernung von Weisheitszähnen“ aus dem Beispiel Chirurgie ein Update geben sowie ob und wo sich Änderungen ergeben haben, die für Ihre Praxis relevant sind. Anschließen wird Herr Prof. Karl-Heinz Utz mit einem Leitlinienbeispiel für den Bereich der Diagnostik die Leitlinie „Instrumentelle Funktionsanalyse und Kieferrelationsbestimmung“ für Sie plastisch und für die Behandlung konkret greifbar machen. Nach dem fachlichen Input aus Implantologie, Chirurgie und Diagnostik wollen wir das Leitlinienthema durch die juristische Brille vom Vorsitzenden Richter des Landgerichts Stuttgart betrachten: „Leitlinien-rechtlich (ir-) relevant?“ – diese Frage gilt es zu beantworten, bevor dann in einer lebhaften Diskussionsrunde zwischen Fachexpert:innen und Auditorium das diesjährige Symposium seinen Abschluss finden wird.

 

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme und rege Beteiligung

Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter

Tagungsprogramm

11.10.2025 - Linden-Museum Stuttgart

09:00 Uhr

bis 09:10 Uhr

Einleitung und Begrüßung Dr. Eberhard Montigel, Vorsitzender der BZK Stuttgart Dr. Rolf Bublitz, Vors. der Wiss. Vereinigung für ZMK-Heilkunde Stuttgart e.V.
Moderation
Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter
Klinikum Stuttgart

Dr. Eberhard Montigel Vorsitzender der BZK Stuttgart
Dr. Rolf Bublitz Vors. der Wiss. Vereinigung für ZMK-Heilkunde Stuttgart e.V.

09:10 Uhr

bis 09:30 Uhr

LEITLINIEN UND STANDARDS Prof. Dr. Dr. B. Beck-Broichsitter, Klinikum Stuttgart

Prof. Dr. Dr. B. Beck-Broichsitter Klinikum Stuttgart

09:30 Uhr

bis 10:00 Uhr

Beispiel Implantologie
- Leitlinie „Keramikimplantate“ Univ. Prof. Dr. Dr. H. Schliephake, Univ. Göttingen

Univ. Prof. Dr. Dr. H. Schliephake Univ. Göttingen

10:00 Uhr

bis 10:30 Uhr

Beispiel Chirurgie
- Leitlinie „Operative Entfernung von Weisheitszähnen“ Univ. Prof. Dr. Dr. M. Kunkel, Univ. Bochum

Univ. Prof. Dr. Dr. M. Kunkel Univ. Bochum

10:30 Uhr

bis 11:00 Uhr

Pause

11:00 Uhr

bis 11:30 Uhr

Beispiel Diagnostik
- Leitlinie „Instrumentelle Funktionsanalyse und Kieferrelationsbestimmung“ Univ. Prof. emer. Dr. K.- H. Utz, Univ. Bonn

Univ. Prof. emer. Dr. K.- H. Utz Univ. Bonn

11:30 Uhr

bis 12:00 Uhr

LEITLINIEN - RECHTLICH (ir-)relevant? Dr. B. Schendzielorz, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart

Dr. B. Schendzielorz Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart

12:00 Uhr

bis 12:45 Uhr

Podiumsdiskussion Alle Referenten
Moderation
Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter, Stuttgart

Alle Referenten
Anmeldung Preis
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Anmeldung

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, sowie der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

(2) Die auf der jeweiligen Internetseite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und deren Untergliederungen aufgeführten Kurse stellen kein bindendes Angebot dar

§ 2 Anmeldung

(1) Eine Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung kann online über das Internet erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich und bleibt unberücksichtigt. Eine unvollständige Anmeldung wird nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Rechnungsempfänger eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Rechnungsempfänger verbindlich.

(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Rechnungsempfänger benachrichtigt und der Teilnehmer erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Rechnungsempfänger eine Rechnung. Die Begleichung der Rechnung ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.

§ 4 Kursabsage oder Änderung des Kursprogramms durch den Veranstalter

(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, bleibt vorbehalten.

(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms werden dem Rechnungsempfänger so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.

(3) Muss ein Kurs abgesagt werden, erstattet der Veranstalter den bezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5 Kündigung durch den Rechnungsempfänger

(1) Der Rechnungsempfänger hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder in Textform per E-Mail zu kündigen. Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Erfolgt vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist eine wirksame Kündigung des gebuchten Kurses durch den Rechnungsempfänger, so erstattet der Veranstalter die bereits bezahlte Kursgebühr zurück.

(3) Kündigt der Rechnungsempfänger nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist, so wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

(4) Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne, dass der Rechnungsempfänger vorher wirksam und rechtzeitig nach Absatz 1 gekündigt hat, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu. Der Rechnungsempfänger hat jedoch die Möglichkeit im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Rechnungsempfänger kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Wird für den Ersatzteilnehmer die Kursgebühr gesondert bezahlt, so erhält der ursprüngliche Rechnungsempfänger die Kursgebühr nach Zahlungseingang zurückerstattet.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6 Online-Kursteilnahme

(1) Die übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nicht an Dritte, die nicht als Kursteilnehmer benannt sind, weitergegeben werden. Die Zugangsdaten dürfen nur von dem im Anmeldeformular benannten Kursteilnehmer persönlich genutzt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(2) Die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Online-Kurs sind auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu schaffen. Insbesondere ist hierfür das für die Nutzung des Online-Kurses erforderliche Endgerät, die Betriebssystemsoftware, eine aktuelle Browser-Software, sowie ein Internet-Zugang vorzuhalten. Eine ausreichende Verbindungsgeschwindigkeit ist sicherzustellen. Der Rechnungsempfänger oder der Kursteilnehmer werden vom Veranstalter auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informiert.

(3) Soweit sich Rechnungsempfänger und Kursteilnehmer unterscheiden, obliegt es dem Rechnungsempfänger die ihm übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme dem Kursteilnehmer zu übermitteln und dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gewahrt werden. Der Rechnungsempfänger hat den Kursteilnehmer über die genannten Bestimmungen entsprechend zu informieren.

§ 7 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.

(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zur internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn sich der Rechnungsempfänger ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 9 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 10 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern / Erfüllungsgehilfen des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

§ 12 Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Rechnungsempfänger die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Ansprechpartner

Bettina Braun

Telefon: 0711 7877-240
E-Mail: braun@bzk-stuttgart.de

Dagmar Strinz

Telefon: 0711 7877-233
E-Mail: strinz@bzk-stuttgart.de

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