28. KH-Symposium – Herbsttagung der BZK Stuttgart

Herbsttagung der BZK Stuttgart - 28. KH-Symposium „LEITLINIEN oder LEIDLINIEN?“ - die oft unterschätzten Tools für die zahnärztliche Praxis

28. KH-Symposium
Herbsttagung der BZK Stuttgart

Samstag, 11. Oktober 2025 , Beginn 9:00 Uhr, Lindenmuseum Stuttgart, Hegelplatz 1, 70174 Stuttgart


„LEITLINIEN oder LEIDLINIEN?“
- die oft unterschätzten Tools für die zahnärztliche Praxis

Wir erfahren nun alle seit mehreren Jahren einen immer weiter zunehmenden Dokumentationsaufwand, der aus Gründen des Qualitätsmanagements und oft auch zur eigenen Absicherung vor Anfragen juristischer oder abrechnungstechnischer Natur notwendig wird. Neben allen Anforderungen, die zur Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Patientenbehandlung zu erfüllen sind, befindet sich die Zahnmedizin in einem steten - meist wissenschaftlich getriebenem - Wandel zur Weiterentwicklung von Behandlungsmethoden und den dazugehörigen Standards.

In diesem Kontext erscheinen die auf diesem Wandel basierenden und mannigfaltig publizierten Leitlinien der uns repräsentierenden Fachgesellschaften in unser Wahrnehmung oft als ein zusätzliches Übel, mit dem man sich zwangsläufig beschäftigen muss, um mit der angebotenen Behandlung immer auch die darin dargestellten Kriterien erfüllen zu müssen, so dass man sich nicht etwaigen Vorwürfen einer nicht-leitlinienkonformen Behandlung aussetzen muss.

Das 28. „KH-Symposium“ bzw. die Herbsttagung der BZK Stuttgart möchte mit dem diesjährigen Thema „LEITLINIEN oder LEIDLINIEN? - die oft unterschätzen Tools für die zahnärztliche Praxis“ diese vermeintlich und vielleicht unbegründeten Vorurteile aufgreifen und Ihnen an einigen konkreten Beispielen an Leitlinien verdeutlichen, wie man diese komprimierten Informationsträger interpretiert, wo Grenzen und Möglichkeiten liegen und was man tun kann, soll oder sollte.

Erneut werden Fachexpert:innen/Autor:innen von und zum Thema Leitlinie sprechen. Nach einer Einführung in das Thema über „Leitlinien und Standards“ von Frau Prof. Benedicta Beck-Broichsitter aus dem Stuttgarter Katharinenhospital wird Herr Prof. Henning Schliephake aus Göttingen, derzeitiger Vizepräsident der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften) und damit dem Publikationsorgan für medizinische Leitlinien in Deutschland, mit der Leitlinie zu „Keramikimplantaten“ als Beispiel aus der Implantologie diese genauer unter die Lupe nehmen. Er wird Ihnen u.a. die wissenschaftlich fundierte Literatur darstellen, die hinter den dortigen Empfehlungen steckt und diese einordnen.

Herr Prof. Kunkel aus Bochum wird Ihnen zur viel diskutierten und aktualisierten Leitlinie „Operative Entfernung von Weisheitszähnen“ aus dem Beispiel Chirurgie ein Update geben sowie ob und wo sich Änderungen ergeben haben, die für Ihre Praxis relevant sind. Anschließen wird Herr Prof. Karl-Heinz Utz mit einem Leitlinienbeispiel für den Bereich der Diagnostik die Leitlinie „Instrumentelle Funktionsanalyse und Kieferrelationsbestimmung“ für Sie plastisch und für die Behandlung konkret greifbar machen. Nach dem fachlichen Input aus Implantologie, Chirurgie und Diagnostik wollen wir das Leitlinienthema durch die juristische Brille vom Vorsitzenden Richter des Landgerichts Stuttgart betrachten: „Leitlinien-rechtlich (ir-) relevant?“ – diese Frage gilt es zu beantworten, bevor dann in einer lebhaften Diskussionsrunde zwischen Fachexpert:innen und Auditorium das diesjährige Symposium seinen Abschluss finden wird.

 

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme und rege Beteiligung

Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter

Tagungsprogramm

11.10.2025 - Linden-Museum Stuttgart

09:00 Uhr

bis 09:10 Uhr

Einleitung und Begrüßung Dr. Eberhard Montigel, Vorsitzender der BZK Stuttgart Dr. Rolf Bublitz, Vors. der Wiss. Vereinigung für ZMK-Heilkunde Stuttgart e.V.
Moderation
Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter
Klinikum Stuttgart

Dr. Eberhard Montigel Vorsitzender der BZK Stuttgart
Dr. Rolf Bublitz Vors. der Wiss. Vereinigung für ZMK-Heilkunde Stuttgart e.V.

09:10 Uhr

bis 09:30 Uhr

LEITLINIEN UND STANDARDS Prof. Dr. Dr. B. Beck-Broichsitter, Klinikum Stuttgart

Prof. Dr. Dr. B. Beck-Broichsitter Klinikum Stuttgart

09:30 Uhr

bis 10:00 Uhr

Beispiel Implantologie
- Leitlinie „Keramikimplantate“ Univ. Prof. Dr. Dr. H. Schliephake, Univ. Göttingen

Univ. Prof. Dr. Dr. H. Schliephake Univ. Göttingen

10:00 Uhr

bis 10:30 Uhr

Beispiel Chirurgie
- Leitlinie „Operative Entfernung von Weisheitszähnen“ Univ. Prof. Dr. Dr. M. Kunkel, Univ. Bochum

Univ. Prof. Dr. Dr. M. Kunkel Univ. Bochum

10:30 Uhr

bis 11:00 Uhr

Pause

11:00 Uhr

bis 11:30 Uhr

Beispiel Diagnostik
- Leitlinie „Instrumentelle Funktionsanalyse und Kieferrelationsbestimmung“ Univ. Prof. emer. Dr. K.- H. Utz, Univ. Bonn

Univ. Prof. emer. Dr. K.- H. Utz Univ. Bonn

11:30 Uhr

bis 12:00 Uhr

LEITLINIEN - RECHTLICH (ir-)relevant? Dr. B. Schendzielorz, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart

Dr. B. Schendzielorz Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart

12:00 Uhr

bis 12:45 Uhr

Podiumsdiskussion Alle Referenten
Moderation
Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter, Stuttgart

Alle Referenten
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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Anmeldung

  • (1)  Die Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.

  • (2)  Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • (3)  Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Gebührenbescheid/Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Zahlungsart hat der Teilnehmer auf der Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung anzugeben. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, ist eine Kursteilnahme nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er seine Rechnung elektronisch erhält.

§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter

  • (1)  Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.

  • (2)  Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt

  • (3)  Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

  • (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
  • (2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
  • (3) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  • (4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu.

§ 6 Urheberschutz

  • (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
  • (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 9 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Ansprechpartner

Bettina Braun

Telefon: 0711 7877-240
E-Mail: braun@bzk-stuttgart.de

Dagmar Strinz

Telefon: 0711 7877-233
E-Mail: strinz@bzk-stuttgart.de

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