27. KH-Symposium – Herbsttagung der BZK Stuttgart

Herbsttagung der BZK Stuttgart - 27. KH-Symposium Brennpunkt Mundhöhle

27. KH-Symposium
Herbsttagung der BZK Stuttgart

Samstag, 12. Oktober 2024, Beginn 9:00 Uhr, Linden-Museum Stuttgart, Hegelplatz 1, 70174 Stuttgart


Brennpunkt Mundhöhle
Allergien - Unverträglichkeiten in der Zahnmedizin - was ist gesichert?

Nach der erfreulich großen Resonanz anlässlich der vergangenen Herbsttagung der Bezirkszahnärztekammer zum „Knackpunkt Kiefergelenk“ möchten wir Sie in diesem Jahr ganz herzlich zu einem anderen, aber dennoch nicht minder komplexen Thema begrüßen, das in unserer alltäglichen Praxis oft herausfordern kann und in den vergangenen Jahren sowohl an Relevanz als auch an Evidenz gewonnen hat:
 
Brennpunkt Mundhöhle
Allergien- Unverträglichkeiten in der Zahnmedizin- was ist gesichert?
 
Wir freuen uns Frau Prof. Dr. Petra Scheutzel (Universität Münster) begrüßen zu dürfen, die den Vormittag im Lindenmuseum mit einem Referat zur Materialunverträglichkeit in der zahnärztlichen Praxis beginnen wird. Nach Auffrischung der Kenntnisse - insbesondere der allergologischen Grundlagen - wird ein direkter Bezug zu notwendigen diagnostischen Maßnahmen und therapeutischen Möglichkeiten hergestellt werden.
 
Wie bereits im letzten Jahr wird Frau Prof. Anne Wolowski (Universität Münster) direkt anknüpfen und die somatischen Beschwerden, mit denen Patient:innen unsere Praxen aufsuchen, aus dem psychosomatischen Blickwinkel betrachten, uns diesen differentialdiagnostisch unerlässlichen Komplex anhand von klinischen Beispielen und ihrem strukturierten Behandlungsablauf erläutern.
 
Abschließen und -runden wird Herr Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert (Universität Regensburg) mit den lichenoiden Reaktionen und dem Lichen ruber der Mundschleimhaut, die sich bei entsprechender Prädisposition nach äußeren Reizen bilden und in einigen Fällen auch ein malignes Entartungspotential aufweisen können. Neben den Grundlagen zur Ätiologie dieser Erkrankung werden wir wertvolle Hinweise zur Patientenführung, -nachsorge und differentialdiagnostischen Erwägungen sowie Indikation zur interdisziplinären Abklärung von potentiell malignen Läsionen erhalten.
 
Wie schon im vergangenen Jahr werden Herr Dr. Eberhard Montigel und Frau Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter durch die Veranstaltung führen.
 
Wir freuen uns auf diese interkollegiale, interdisziplinäre Veranstaltung und den gemeinsamen Austausch.

Tagungsprogramm

12.10.2024 - Linden-Museum Stuttgart

09:00 Uhr

bis 09:10 Uhr

Einleitung und Begrüßung Dr. Eberhard Montigel, BZK Stuttgart Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter, Klinikum Stuttgart
Moderation
Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter

Dr. Eberhard Montigel BZK Stuttgart
Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter Klinikum Stuttgart

09:10 Uhr

bis 10:40 Uhr

Materialunverträglichkeit – Ätiopathogenese, diagnostisches und therapeutisches Vorgehen in der zahnärztlichen Praxis Univ. Prof. Dr. Petra Scheutzel, Universität Münster

Univ. Prof. Dr. Petra Scheutzel Universität Münster

10:40 Uhr

bis 11:10 Uhr

Pause

11:10 Uhr

bis 11:55 Uhr

Unverträgliche Verträglichkeit – psychosomatische Hintergründe Univ. Prof. Dr. Anne Wolowski, Universität Münster

Univ. Prof. Dr. Anne Wolowski Universität Münster

11:55 Uhr

bis 12:25 Uhr

Lichenoide Reaktionen der Mundschleimhaut - Was tun? Univ. Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert, Universität Regensburg

Univ. Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert Universität Regensburg

12:25 Uhr

bis 12:30 Uhr

Schlusswort Dr. Eberhard Montigel, BZK Stuttgart

Dr. Eberhard Montigel BZK Stuttgart
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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Anmeldung

  • (1)  Die Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.

  • (2)  Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • (3)  Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Gebührenbescheid/Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Zahlungsart hat der Teilnehmer auf der Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung anzugeben. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, ist eine Kursteilnahme nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er seine Rechnung elektronisch erhält.

§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter

  • (1)  Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.

  • (2)  Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt

  • (3)  Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

  • (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
  • (2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
  • (3) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  • (4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu.

§ 6 Urheberschutz

  • (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
  • (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 9 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Ansprechpartner

Bettina Braun

Telefon: 0711 7877-240
E-Mail: braun@bzk-stuttgart.de

Dagmar Strinz

Telefon: 0711 7877-233
E-Mail: strinz@bzk-stuttgart.de

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