29. KH-Symposium – Herbsttagung der BZK Stuttgart

Herbsttagung der BZK Stuttgart - 29. KH-Symposium Regeneration und Reparation: Knochenersatz in der Zahnmedizin

29. KH-Symposium
Herbsttagung der BZK Stuttgart

Samstag, 10. Oktober 2026, Beginn 9:00 Uhr, Lindenmuseum Stuttgart, Hegelplatz 1, 70174 Stuttgart


Regeneration und Reparation:
Knochenersatz in der Zahnmedizin

Seit Jahrzehnten beschäftigt sich die medizinische Wissenschaft mit den Reparaturvorgängen des Körpers und seinen Fähigkeiten zur Wiederherstellung von Organen und Geweben nach Verletzung oder nach Eingriffen zu deren Wiederherstellung.

Eine besondere Stellung nimmt in dieser Betrachtung der Knochen ein, der unter besonderen Gegebenheiten zur narbenfreien Heilung und Regeneration fähig ist. Um diese Besonderheit zu würdigen und Ihnen diese außerordentliche Fähigkeit ausführlich darzustellen, wird das 29. KH-Symposium mit dem Titel „Regeneration und Reparation: Knochenersatz in der Zahnmedizin" vollständig diesem Thema gewidmet sein.

Gerade in der präprothetischen Chirurgie und Implantologie sind trotz verbesserter Implantatoberflächen definierte Dimensionen des zahnlosen Alveolarfortsatzes notwendig, um eine möglichst langlebige Restauration garantieren zu können. Die Wissenschaft und die Industrie bieten eine Vielzahl an Materialien und Techniken als mögliche Lösung zur positiven Beeinflussung des knöchernen Umbaus zur Socket Preservation oder aber zum Aufbau der vertikalen und horizontalen Dimension.

Zur Einordnung und kritischen Bewertung dieser Vielzahl an verfügbaren Methoden und Materialien in Abgrenzung zum Goldstandard Eigenknochen haben wir in diesem Jahr ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der Osteologie für Sie gewinnen können. Einen Einstieg in die Thematik und einen Überblick über die Physiologie des Knochens und die Beeinflussung der Heilung mittels Knochenersatzmaterialien wird uns Herr Prof. Dr. Dieter Bosshardt aus Bern geben und somit das Feld dann für die beiden nächsten Referenten öffnen.

Nacheinander werden Prof. Dr. Fouad Khoury aus Olsberg zu den klinischen und wissenschaftlich belegten Vorzügen von autologen Knochentransplantaten („Oldie but Goldie? - Das autologe Knochentransplantat") und Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets aus Hamburg zu den Vorteilen und der aktuellen Evidenz der gängigen Knochenersatzmaterialien („Auf der Überholspur? - Knochenersatzmaterialien") sprechen.

Anders als in den vergangenen Jahren werden beide Referenten nach einer kurzen Pause zu Risiken und Limitationen bzw. der Kontraposition der eigenen vorangegangenen Vorträge und zuvor favorisierten Methoden, Materialien und Techniken erneut sprechen, bevor wir zum Abschluss mit den Teilnehmer:innen gemeinsam diskutieren wollen.

 

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme und rege Beteiligung.

Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter
Stuttgart

Tagungsprogramm

10.10.2026 - Lindenmuseum Stuttgart

09:00 Uhr

bis 09:10 Uhr

Einleitung und Begrüßung Dr. Eberhard Montigel, Vorsitzender der BZK Stuttgart Dr. Rolf Bublitz, Vors. der Wiss. Vereinigung für ZMK-Heilkunde Stuttgart e.V.
Moderation
Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter
Klinikum Stuttgart

Dr. Eberhard Montigel Vorsitzender der BZK Stuttgart
Dr. Rolf Bublitz Vors. der Wiss. Vereinigung für ZMK-Heilkunde Stuttgart e.V.

09:10 Uhr

bis 09:40 Uhr

Unter der Lupe:
Knochenheilung und Knochenersatz Prof. Dr. Dieter Bosshardt, Bern

Prof. Dr. Dieter Bosshardt Bern

09:40 Uhr

bis 10:10 Uhr

Oldie but Goldie?
Das autologe Knochentransplantat Prof. Dr. Fouad Khoury, Olsberg

Prof. Dr. Fouad Khoury Olsberg

10:10 Uhr

bis 10:40 Uhr

Auf der Überholspur?
Knochenersatzmaterialien und Biomaterialien Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets, Hamburg

Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets Hamburg

10:40 Uhr

bis 11:10 Uhr

Pause

11:10 Uhr

bis 11:30 Uhr

Risiken und Limitationen
autologer Knochentransplantate Prof. Dr. Fouad Khoury, Olsberg

Prof. Dr. Fouad Khoury Olsberg

11:30 Uhr

bis 11:50 Uhr

Risiken und Limitationen
der Knochenersatzmaterialien Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets, Hamburg

Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets Hamburg

11:50 Uhr

bis 12:30 Uhr

Diskussion Alle Referenten
Moderation
Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter, Stuttgart

Alle Referenten
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Anmeldung

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, sowie der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

(2) Die auf der jeweiligen Internetseite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und deren Untergliederungen aufgeführten Kurse stellen kein bindendes Angebot dar

§ 2 Anmeldung

(1) Eine Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung kann online über das Internet erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich und bleibt unberücksichtigt. Eine unvollständige Anmeldung wird nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Rechnungsempfänger eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Rechnungsempfänger verbindlich.

(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Rechnungsempfänger benachrichtigt und der Teilnehmer erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Rechnungsempfänger eine Rechnung. Die Begleichung der Rechnung ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.

§ 4 Kursabsage oder Änderung des Kursprogramms durch den Veranstalter

(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, bleibt vorbehalten.

(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms werden dem Rechnungsempfänger so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.

(3) Muss ein Kurs abgesagt werden, erstattet der Veranstalter den bezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5 Kündigung durch den Rechnungsempfänger

(1) Der Rechnungsempfänger hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder in Textform per E-Mail zu kündigen. Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Erfolgt vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist eine wirksame Kündigung des gebuchten Kurses durch den Rechnungsempfänger, so erstattet der Veranstalter die bereits bezahlte Kursgebühr zurück.

(3) Kündigt der Rechnungsempfänger nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist, so wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

(4) Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne, dass der Rechnungsempfänger vorher wirksam und rechtzeitig nach Absatz 1 gekündigt hat, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu. Der Rechnungsempfänger hat jedoch die Möglichkeit im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Rechnungsempfänger kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Wird für den Ersatzteilnehmer die Kursgebühr gesondert bezahlt, so erhält der ursprüngliche Rechnungsempfänger die Kursgebühr nach Zahlungseingang zurückerstattet.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6 Online-Kursteilnahme

(1) Die übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nicht an Dritte, die nicht als Kursteilnehmer benannt sind, weitergegeben werden. Die Zugangsdaten dürfen nur von dem im Anmeldeformular benannten Kursteilnehmer persönlich genutzt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(2) Die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Online-Kurs sind auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu schaffen. Insbesondere ist hierfür das für die Nutzung des Online-Kurses erforderliche Endgerät, die Betriebssystemsoftware, eine aktuelle Browser-Software, sowie ein Internet-Zugang vorzuhalten. Eine ausreichende Verbindungsgeschwindigkeit ist sicherzustellen. Der Rechnungsempfänger oder der Kursteilnehmer werden vom Veranstalter auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informiert.

(3) Soweit sich Rechnungsempfänger und Kursteilnehmer unterscheiden, obliegt es dem Rechnungsempfänger die ihm übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme dem Kursteilnehmer zu übermitteln und dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gewahrt werden. Der Rechnungsempfänger hat den Kursteilnehmer über die genannten Bestimmungen entsprechend zu informieren.

§ 7 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.

(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zur internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn sich der Rechnungsempfänger ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 9 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 10 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern / Erfüllungsgehilfen des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

§ 12 Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Rechnungsempfänger die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Ansprechpartner

Sabine Bröckel

Telefon: 0711 7877-240
E-Mail: broeckel@bzk-stuttgart.de

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