Terminübersicht GOZ-SPEZIAL

GOZ-SPEZIAL Abrechnung von Chairside-Leistungen und Cerec-Restaurationen in der Zahnarztpraxis GOZ

Kursbeschreibung

Honorarverluste entgegenwirken durch genaue Definition von Chairside erbrachten zahntechnischen Leistungen, vollständige Dokumentation und richtige Berechnung.

Durchgeführte zahntechnische Leistungen am Behandlungsstuhl bleiben aufgrund von Unsicherheit oder ggf. Unkenntnis häufig bei der Rechnungsstellung unbeachtet.

In diesem Seminar befassen wir uns mit der Berechnungsfähigkeit von zahntechnischen Leistungen, die am oder in der Umgebung des Behandlungsstuhls (chairside) erbracht werden. Hierzu sind entsprechende Voraussetzungen und rechtliche Bestimmungen zu beachten.  Zudem wird geklärt, ob Chairside-Leistungen nur im Rahmen der Privatbehandlung oder auch im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung (gleichartiger oder andersartiger Zahnersatz) berechnungsfähig sind. 

Auch die Berechnung der Cerec-Chairside Versorgungen werden anhand von verschiedenen Abrechnungsvarianten besprochen. Somit kann das Erlernte gezielt und erfolgreich in den praxisalltäglichen Workflow übernommen werden.

Seminarinhalt: 

  • Grundsätzliches zu § 9 GOZ /Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
  • Preiskalkulation für Chairside-Leistungen nach BEB 97
  • Anlegen von eigene BEB-Nummern für Chairside-Leistungen
  • Definition von Chairside-Leistungen im Detail
  • Vollständige Abrechnung von CAD/CAM gefertigten Rekonstruktionen- Cerec Chairside: Teilkronen, Kronen, Veneers, Inlays, Table Tops 
  • Viele Abrechnungsbeispiele 

Referentenprofil:

Bahar Aydin
ZMV, Fachreferentin für Abrechnung

Frau Aydin ist Abrechnungsexpertin, Beraterin und Praxiscoach mit über 30-jähriger Berufserfahrung. Als Geschäftsführerin ihres Unternehmens praxiskonzept amg berät und betreut sie Zahnarztpraxen und Dentallabore zu den Schwerpunkten Organisation, Verwaltung, Abrechnung und Abrechnungsanalysen. Als Autorin und Expertin für Fragen rund um die zahnärztliche und zahntechnische Abrechnung ist sie Ansprechpartnerin für Zahnarztpraxen. Seit 2016 arbeitet sie zudem als Praxistrainerin und Fachreferentin für das Abrechnungswesen (BEMA, GOZ/GOÄ, BEL/BEB). Sie hält bundesweit Vorträge für die Dentalindustrie, Privatanbieter, Abrechnungsgesellschaften, Fachverlage, Fortbildungs-Akademien, Kammern, Fachverbände und Krankenkassen.

Als Fachautorin erstellt sie zudem Beiträge, unter anderem für den rechtsrelevanten Kommentar von Liebold/Raff/Wissing ("DER Kommentar"). 

Online Seminar

Technische Voraussetzung

  • Stabiler Internetzugang
  • Eigener PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher oder Kopfhörer 
  • Eigene E-Mail-Adresse je Teilnehmer

Kamera und Mikro sind nicht erforderlich

Referent / Referentin

Referentin

Referentinnenen

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Silke Meinel

Telefon: 0711 7877-260
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Elvira Raich

Telefon: 0711 7877-261
E-Mail: Bitte Javascript aktivieren um die Emailadresse zu sehen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kurstermine

Kurstermine

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Anmeldung

  • (1)  Die Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.

  • (2)  Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • (3)  Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Gebührenbescheid/Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Zahlungsart hat der Teilnehmer auf der Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung anzugeben. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, ist eine Kursteilnahme nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er seine Rechnung elektronisch erhält.

§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter

  • (1)  Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.

  • (2)  Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt

  • (3)  Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

  • (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
  • (2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
  • (3) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  • (4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu.

§ 6 Urheberschutz

  • (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
  • (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 9 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Ansprechpartner

Silke Meinel

Telefon: 0711 7877-260
E-Mail: goz-ga@bzk-stuttgart.de

Elvira Raich

Telefon: 0711 7877-261
E-Mail: goz-ga@bzk-stuttgart.de

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